AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

1. Geltungsbereich  
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen Céline Tess Talaga, C’est Line Studio (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), die als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 

1.2. Abweichende Regelungen im jeweiligen Einzelauftrag, in sonstigen Absprachen oder schriftlichen Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. 

1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Kunden, ohne dass sie erneut ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden müssen. 

2. Vertragsabschluss und Leistungen  
2.1. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots der Agentur, die schriftliche Annahme per E-Mail oder die Zahlung der vereinbarten Anzahlung zustande. 

2.2. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot. Zusätzliche oder nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Besprechungsprotokolle der Agentur, denen der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich widerspricht, gelten als kaufmännisches Bestätigungsschreiben und werden verbindlich. 

2.3. Die Agentur verfolgt einen „One-Concept-Ansatz“. Es wird jeweils das am besten passende Konzept für das Projektziel entwickelt und präsentiert. 

3. Beauftragung von Dritten 
3.1. Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen. 

3.2. Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen die Agentur vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, sofern die Agentur dem Auftraggeber den Namen und die Anschrift des Dritten genannt und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche in Schriftform widersprochen hat. 

3.3. Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort zur Zahlung fällig wird. Der Auftraggeber stellt insoweit die Agentur gegenüber dem Medium auf erstes Anfordern frei. 

3.4. Angebote der Agentur an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur an dieses Angebot nicht mehr gebunden. 

Erstellt die Agentur einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin noch nicht ein bindendes Angebot zu sehen. 

4. Pflichten des Kunden und Projektablauf  
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Feedback hat innerhalb von drei Werktagen zu erfolgen. Andernfalls kann sich der Projektzeitplan verschieben. 

4.2. Der Kunde ist für die inhaltliche und sachliche Prüfung sowie die finale Freigabe aller Unterlagen verantwortlich. 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen  
5.1. Die Agentur arbeitet auf Basis pauschaler Angebote oder nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen monatlich abzurechnen. 

5.2. Alle vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. 

5.3. Eine nicht erstattungsfähige Anzahlung in Höhe von 30–50 % ist nach Vertragsschluss fällig. Die Schlusszahlung ist vor der finalen Dateiauslieferung zu leisten. 

5.4. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB. 

5.5. Leistungen, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten (werktags 8–17 Uhr) oder besonders kurzfristig (< 48 h) erbracht werden müssen, gelten als Expressleistungen und werden gesondert abgerechnet. 

5.6. Für Leistungen Dritter (z. B. Druckereien, Programmierer), die die Agentur im Namen des Kunden beauftragt, berechnet die Agentur eine Service-Fee von 15 % auf den Nettobetrag der Rechnung des Dritten. 

5.7. Interne Sachkosten (z. B. Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungskosten, Reisen) werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. 

5.8. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann die Agentur für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen. 

6. Eigentumsvorbehalt & Rohdaten  
6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich die Agentur das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor. 

6.2. Rohdaten (offene Dateien) und sonstige Arbeitsmittel (z.B. Negative, Quellcodes) bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung und Aufpreis. 

7. Projektunterbrechung und Kündigung  
7.1. Bei Inaktivität des Kunden (keine Rückmeldung über mehr als 30 Tage) gilt das Projekt als storniert. In diesem Fall werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig nach dem Projektfortschritt abgerechnet. 

7.2. Wird das Projekt vom Kunden vorzeitig gekündigt, ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, abzüglich der durch die Beendigung des Vertrages ersparten Aufwendungen. Die bereits geleistete Anzahlung bleibt in jedem Fall einbehalten. 

7.3. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden verbleiben alle Entwürfe, Konzepte und nicht freigegebenen Arbeiten im Eigentum der Agentur. Eine Weitergabe oder Wiederverwendung ist unzulässig. 

8. Urheber- & Nutzungsrechte  
8.1. Die Agentur behält das Urheberrecht an allen entworfenen Arbeiten. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht zur vertraglich vereinbarten kommerziellen Verwendung. 

8.2. Bearbeitungen, Umgestaltungen oder Weiterentwicklungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur erfolgen. 

8.3. Die Agentur ist berechtigt, sämtliche im Rahmen des Projekts entstandenen Werke für eigene Werbezwecke (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe) zu nutzen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. 

8.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei jeder Veröffentlichung der Arbeiten als Urheberin zu nennen, sofern nicht eine gesonderte Buyout-Klausel vereinbart wurde. 

9. Haftungsausschluss  
9.1. Die Agentur haftet nicht für Symbolik, unbeabsichtigte Bedeutungen, wirtschaftliche Ergebnisse oder rechtliche Folgen (z. B. Markenanmeldung, TM-Konflikte) der entwickelten Designs. 

9.2. Für Druckfehler nach finaler Freigabe des Kunden wird keine Haftung übernommen. Die Auswahl des Druckdienstleisters liegt in der Verantwortung des Kunden. 

9.3. Schadensersatzansprüche gegen die Agentur sind bei leicht fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

10. Reklamationen & Gewährleistung  
10.1. Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Unterbleibt die Mängelrüge, bestehen keine Gewährleistungsansprüche. 

10.2. Liegt ein Mangel vor, den die Agentur zu vertreten hat, so kann sie nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat sie das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts im BGB. 

10.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Erhalt der Lieferung/ Leistung. 

11. Vertraulichkeit  
Die Agentur und der Kunde verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von der Agentur vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat. 

12. Schlussbestimmungen  
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der Agentur. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt ausschließlich für Unternehmer. 

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.